Risikomanagement

In Kürze

Risikomanagement bezeichnet einen strukturierten Umgang mit unternehmensbezogenen Unsicherheiten. Es dient der frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Entwicklungen.

Definition

Risikomanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein systematisches Verfahren zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung unternehmerischer Risiken.

Es erfasst Risiken, die aus internen Abläufen oder externen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen resultieren können. Ein solches System liegt vor, wenn Risiken strukturiert ermittelt, nach einheitlichen Kriterien bewertet und organisatorisch zugeordnet sind.

Die Ausgestaltung umfasst fortlaufende Beobachtung, dokumentierte Maßnahmen und eine funktionierende interne Berichterstattung.

Rechtlich verankert ist Risikomanagement insbesondere in:

  • § 91 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG)

Eine unmittelbare Haftungsübernahme für den Eintritt einzelner Risiken wird dadurch nicht begründet.

Abzugrenzen ist Risikomanagement von:

  • einzelnen Kontrollmaßnahmen ohne systematischen Gesamtansatz

In der Praxis bildet Risikomanagement eine Grundlage für Informationspflichten gegenüber Aufsichtsorganen und Arbeitnehmervertretungen.