Rohgewinn

Der Rohgewinn zeigt, wie viel vom Umsatz übrig bleibt, nachdem die Kosten für eingekaufte Waren abgezogen wurden. Er ist eine wichtige Zwischengröße in der Gewinn- und Verlustrechnung und gibt an, ob ein Unternehmen seine laufenden Kosten decken kann.

In Kürze

Der Rohgewinn zeigt, wie viel vom Umsatz übrig bleibt, nachdem die Kosten für eingekaufte Waren abgezogen wurden. Er ist eine wichtige Zwischengröße in der Gewinn- und Verlustrechnung und gibt an, ob ein Unternehmen seine laufenden Kosten decken kann.

Definition

Der Rohgewinn ist die positive Differenz zwischen den Umsatzerlösen eines Unternehmens und dem unmittelbar zuordenbaren Aufwand für eingekaufte Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Er wird unabhängig von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ermittelt.

Die Berechnung erfolgt auf Nettobasis — also ohne Umsatzsteuer. Erlösschmälerungen wie Rabatte oder Boni werden zuvor vollständig von den Umsatzerlösen abgezogen. Grundlage sind die Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

In der Praxis unterscheidet man zwei Stufen:

  • Rohgewinn I: Nettoumsatz minus Einkaufspreis der Waren. Im Handel wird dieser Wert auch als Handelsspanne bezeichnet.
  • Rohgewinn II: Rohgewinn I minus Warenbezugskosten (z. B. Transportkosten). Im Handel spricht man hier von der Betriebshandelsspanne.

Die Handelsspanne wird meist in Prozent angegeben. Mit ihr lässt sich der Mindestumsatz berechnen, den ein Unternehmen braucht, um alle Betriebsausgaben zu decken:

Mindestumsatz = Gesamtkosten × 100 ÷ Handelsspanne

Beträgt die Handelsspanne beispielsweise 30 % und die Gesamtkosten 750.000 Euro, muss das Unternehmen mindestens 2.500.000 Euro Umsatz erzielen, um kostendeckend zu arbeiten.

Der Rohgewinn ist vom Rohergebnis abzugrenzen, da dabei unterschiedliche Kostenbestandteile berücksichtigt werden. Er dient als Ausgangsgröße für weitere Ergebnisstufen und wird branchenübergreifend zur internen Steuerung und externen Analyse genutzt. Der Begriff begründet keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Gewinnhöhe oder Marge.

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