In Kürze
Das Rechnungseingangsbuch dient der systematischen Erfassung eingehender Rechnungen im Unternehmen. Es schafft Transparenz über Verbindlichkeiten und steuerlich relevante Belege.
Definition
Das Rechnungseingangsbuch ist ein handelsrechtliches Instrument der Buchführung. Es bezeichnet ein chronologisch geführtes Grundbuch zur Erfassung eingehender Rechnungen.
Erfasst werden alle nicht sofort bar bezahlten Lieferantenrechnungen vollständig und zeitnah. Voraussetzung ist, dass die Rechnungen nach ihrem Eingang fortlaufend und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Erfassung umfasst insbesondere:
- Eingangsdatum
- Rechnungsnummer
- Bruttobetrag
- eindeutige Belegzuordnung
Rechtsgrundlage ist die Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch, insbesondere § 238 HGB.
Das Rechnungseingangsbuch begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch oder Vorsteueranspruch.
Abzugrenzen ist es vom Rechnungsausgangsbuch, das ausgestellte Rechnungen des Unternehmens dokumentiert.
In der Praxis ermöglicht das Rechnungseingangsbuch die Kontrolle offener Verbindlichkeiten und die Vorbereitung steuerlicher Meldungen.