In Kürze
Rechnungsabgrenzungsposten sorgen dafür, dass Einnahmen und Ausgaben immer dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören — nicht dem Jahr, in dem das Geld geflossen ist.
Definition
Der Jahresabschluss soll nur den wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres zeigen. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass Zahlungen in einem Jahr fließen, obwohl sie ganz oder teilweise ein anderes Jahr betreffen. Hier kommen Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ins Spiel.
Es gibt zwei grundlegende Arten der Abgrenzung: die antizipative und die transitorische Rechnungsabgrenzung.
Antizipative Rechnungsabgrenzung betrifft Einnahmen oder Ausgaben, die wirtschaftlich ins laufende Jahr gehören, aber erst im Folgejahr kassiert oder bezahlt werden. Diese werden in der Bilanz als sonstige Forderungen (Aktiva) oder sonstige Verbindlichkeiten (Passiva) erfasst — nicht als Rechnungsabgrenzungsposten im engeren Sinne.
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten entstehen, wenn Zahlungen bereits im laufenden Jahr geleistet oder empfangen wurden, aber ganz oder teilweise das Folgejahr betreffen. Hier unterscheidet man:
- Aktiver RAP: Ausgaben vor dem Jahresabschluss, die Aufwand für die Zeit danach darstellen — zum Beispiel eine im Juli gezahlte Jahresversicherung, deren zweite Hälfte ins nächste Jahr fällt.
- Passiver RAP: Einnahmen vor dem Jahresabschluss, die Ertrag für die Zeit danach darstellen — zum Beispiel eine im November erhaltene Pacht, die teilweise das Folgejahr abdeckt.
Für die Bildung dieser Posten gibt es kein Wahlrecht. Sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht besteht eine Pflicht zur Erfassung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in:
- § 250 HGB (Handelsgesetzbuch)
- § 5 Abs. 5 EStG (Einkommensteuergesetz)