Rehabilitation

Rehabilitation umfasst koordinierte Maßnahmen, die Menschen trotz Behinderung oder Krankheit dabei helfen, wieder am Berufs- und Alltagsleben teilzunehmen. Ziel ist es, verlorene Fähigkeiten wiederherzustellen, zu erlernen oder zu ersetzen und so die Erwerbsfähigkeit zu sichern.

In Kürze

Rehabilitation umfasst koordinierte Maßnahmen, die Menschen trotz Behinderung oder Krankheit dabei helfen, wieder am Berufs- und Alltagsleben teilzunehmen. Ziel ist es, verlorene Fähigkeiten wiederherzustellen, zu erlernen oder zu ersetzen und so die Erwerbsfähigkeit zu sichern.

Definition

Rehabilitation bezeichnet alle Leistungen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen — einschließlich der Teilnahme am Berufsleben, am gesellschaftlichen Leben und dem Nachgehen persönlicher Interessen.

Sie umfasst koordinierte medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen zur Stabilisierung oder Wiedergewinnung der Erwerbsfähigkeit. Voraussetzung ist das Bestehen einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung mit arbeitsbezogener Relevanz und einem festgelegten Rehabilitationsziel.

Konkret bedeutet Rehabilitation:

  • Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nach schwerer Akuterkrankung oder bei chronischer Erkrankung
  • Wiedererlenen verlorener Fähigkeiten für Beruf und Gesellschaft
  • Ersetzen verlorener Fähigkeiten durch Stärkung vorhandener oder Erwerb neuer Fähigkeiten

Die Rehabilitation wird durch zuständige Leistungsträger erbracht — darunter etwa die Krankenkassen für medizinische Rehabilitation. Daneben gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die in verschiedenen Sozialleistungsbereichen erbracht werden und die Rückkehr in den Beruf unterstützen sollen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) als trägerübergreifender Ordnungsrahmen für das gesamte Rehabilitationsrecht
  • § 10 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet

Die Rehabilitation begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder auf unveränderte Arbeitsbedingungen. In der Praxis beeinflusst sie jedoch Entscheidungen zu Beschäftigungssicherung, Entgeltfortzahlung und betrieblicher Integration.

Abzugrenzen ist die Rehabilitation von der stufenweisen Wiedereingliederung, die lediglich den zeitlichen Belastungsaufbau bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz regelt.

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