Rechtsanwaltskammer

In Kürze

Rechtsanwaltskammer bezeichnet die berufsständische Selbstverwaltung der Anwaltschaft in einem regionalen Zuständigkeitsbereich. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Berufsausübung wahr.

Definition

Rechtsanwaltskammer ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung der zugelassenen Rechtsanwälte eines Kammerbezirks.

Die Rechtsanwaltskammer nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben der Berufsaufsicht, Organisation und Interessenwahrnehmung wahr. Sie liegt vor, wenn die Mitgliedschaft kraft Zulassung verpflichtend begründet ist und hoheitliche Befugnisse bestehen.

Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:

  • Zulassung
  • Widerruf
  • Berufsaufsicht
  • Führung der Anwaltsverzeichnisse

Die Rechtsanwaltskammer handelt eigenständig innerhalb gesetzlicher Vorgaben und unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), insbesondere:

  • §§ 60 ff. BRAO

Die Rechtsanwaltskammer begründet keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Berufsentscheidungen.

Abzugrenzen ist die Rechtsanwaltskammer von der Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation der regionalen Kammern.

In der Praxis ist die Rechtsanwaltskammer zentrale Ansprechpartnerin für berufsrechtliche Fragen und Verwaltungsverfahren.