Rechtsanwalt - Mediation

In Kürze

Mediation ist eine freiwillige Form der Streitschlichtung, bei der ein neutraler Vermittler (Mediator) zwei Parteien dabei hilft, einen Konflikt gemeinsam zu lösen — ohne Gericht.

Definition

Mediation stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtsraum. Sie soll helfen, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Mediators selbst eine Lösung erarbeiten.

Der Mediator ist kein Richter und vertritt keine der Parteien — er ist zur Neutralität verpflichtet. Als Mediatoren können unter anderem Rechtsanwälte, Psychologen oder Sozialpädagogen tätig sein, jeweils mit einer entsprechenden Zusatzausbildung.

Im Arbeitsrecht eignet sich Mediation besonders bei folgenden Konflikten:

  • Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern (z. B. Mobbing)
  • Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem
  • Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Streitigkeiten innerhalb des Betriebsrats oder mit anderen Interessenvertretungen

Ein typisches Mediationsverfahren läuft in mehreren Phasen ab: Vertragsschluss über die Durchführung, Bestandsaufnahme des Konflikts, Verhandlungsphase, Lösungsfindung und abschließende Vorbereitung der Umsetzung.

Vorteile: Kosteneinsparung gegenüber einem Gerichtsverfahren, schnellere Einigung, Erhalt der Arbeitsbeziehung.

Nachteile: Das Ergebnis ist — anders als ein Urteil — nicht gerichtlich durchsetzbar. Das Verfahren kostet Zeit und Energie. Wird ein Rechtsanwalt als Mediator beauftragt, richtet sich seine Vergütung nach § 34 RVG, wobei grundsätzlich eine Gebührenvereinbarung angestrebt werden soll.

Wichtig: Mediation funktioniert nur, wenn beide Parteien grundsätzlich bereit sind, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Fehlt diese Bereitschaft, ist von einer Mediation abzuraten.