In Kürze
Rohstoffe sind wesentliche materielle Einsatzgüter der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen als Hauptbestandteile unmittelbar in Erzeugnisse oder Leistungen ein.
Definition
Rohstoffe sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Materialien, die als unmittelbare Bestandteile in die Herstellung von Waren oder die Erbringung von Leistungen eingehen.
Diese Materialien zeichnen sich dadurch aus, dass sie mengenmäßig oder wertmäßig den wesentlichen Anteil des Endprodukts ausmachen. Rohstoffe liegen vor, wenn die eingesetzten Stoffe direkt im Fertigerzeugnis enthalten sind.
Ihre Zuordnung erfolgt unabhängig davon, ob sie in natürlicher Form oder als vorgefertigte Zwischenprodukte bezogen werden. Rohstoffe werden handelsrechtlich dem Umlaufvermögen zugeordnet und bilanziell gesondert erfasst.
Maßgeblich ist die Einordnung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Begriff begründet keine Aussage über Herkunft, Verfügbarkeit oder Preisentwicklung.
Abzugrenzen sind Rohstoffe von:
- Hilfsstoffen
- Betriebsstoffen, die nicht Hauptbestandteil des Endprodukts sind
In der Praxis bilden Rohstoffe eine zentrale Grundlage für Produktionsplanung, Kostenrechnung und Materialwirtschaft.