In Kürze
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für Kinder zu erbringen oder zu fördern. Diese Leistungen helfen chronisch oder schwerstkranken Kindern nach der Entlassung aus einer Kinderklinik dabei, die Behandlung sicher zu Hause fortzuführen.
Definition
Nach einem Aufenthalt in einer spezialisierten Kinderklinik stehen viele Familien vor großen Herausforderungen: Die häusliche Pflege und Behandlung eines chronisch oder schwerstkranken Kindes überfordert Eltern und Betreuungspersonen häufig. Genau hier setzt die sozialmedizinische Nachsorge an.
Die Nachsorgemaßnahmen koordinieren alle notwendigen Leistungen im häuslichen Bereich. Ziel ist es, stationäre Krankenhausaufenthalte zu verkürzen und eine erneute Einweisung möglichst zu vermeiden.
Die gesetzliche Grundlage verpflichtet die Krankenkassen, diese Leistungen zu erbringen oder zu fördern. Die Krankenkassen können dafür Verträge mit geeigneten Personen oder Einrichtungen abschließen, sofern dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig ist.
Wichtige Aspekte der Nachsorge im Überblick:
- Zielgruppe: Chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder nach Entlassung aus einer spezialisierten Kinderklinik
- Inhalt: Koordinierung aller verordneten Leistungen im häuslichen Bereich
- Ziel: Verkürzung stationärer Aufenthalte und Vermeidung von Wiederaufnahmen ins Krankenhaus
- Qualitätssicherung: Einheitliche Anforderungen an Leistungserbringer sollen eine Versorgung nach aktuellem medizinischen Stand sicherstellen