Rehabilitation

In Kürze

Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die Menschen trotz Behinderung oder Krankheit dabei helfen, wieder am Berufs- und Alltagsleben teilzunehmen. Ziel ist es, verlorene Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu ersetzen.

Definition

Rehabilitation bezeichnet alle Leistungen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dazu gehören die Teilnahme am Berufsleben, am gesellschaftlichen Leben und das Nachgehen persönlicher Interessen.

Konkret bedeutet Rehabilitation:

  • Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nach schwerer Akuterkrankung oder bei chronischer Erkrankung
  • Wiedererlenen verlorener Fähigkeiten für Beruf und Gesellschaft
  • Ersetzen verlorener Fähigkeiten durch Stärkung vorhandener oder Erwerb neuer Fähigkeiten

Träger der medizinischen Rehabilitation sind unter anderem die Krankenkassen. Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), das das gesamte Rehabilitationsrecht regelt.

Neben medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gibt es auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese werden in verschiedenen Sozialleistungsbereichen erbracht und sollen die Rückkehr in den Beruf unterstützen.