Rehabilitationssport _ Funktionstraining

In Kürze

Rehabilitationssport und Funktionstraining sind ärztlich verordnete Gruppenangebote für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung.

Definition

Rehabilitationssport findet in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung statt. Er richtet sich an Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Personen — darunter ausdrücklich auch Frauen und Mädchen, für die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (z. B. Koordinations- und Fallübungen) integriert werden können.

Kein Anspruch besteht für eigenständige Kampfsportangebote wie Karate oder Judo sowie für Breiten-, Freizeit- oder Leistungssport. Diese lösen keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Funktionstraining zielt darauf ab, Funktionen des Körpers zu erhalten oder zu verbessern, Funktionsverluste hinauszuzögern, Schmerzen zu lindern und die Krankheitsbewältigung zu unterstützen. Es umfasst bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe, geleitet von Fachkräften wie Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten.

Die rechtlichen Grundlagen für beide Leistungen sind:

  • § 43 SGB V — Anspruchsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX — ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine überarbeitete Rahmenvereinbarung, die einheitliche Grundsätze für alle Rehabilitationsträger festlegt. Neu aufgenommen wurde unter anderem die Möglichkeit, Übungen dauerhaft im Freien durchzuführen.