Rentenfonds

In Kürze

Rentenfonds investieren Anlegergelder überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere. Sie dienen der kollektiven Kapitalanlage mit laufenden Zinserträgen.

Definition

Ein Rentenfonds ist ein finanzwirtschaftliches Instrument zur kollektiven Kapitalanlage in verzinsliche Wertpapiere. Der Fonds bündelt Anlegergelder und investiert sie in festverzinsliche Schuldverschreibungen verschiedener Emittenten.

Voraussetzung ist eine fondsvertraglich festgelegte Anlagestrategie mit Schwerpunkt auf Rentenpapieren und Risikostreuung. Der Rentenfonds gilt als Sondervermögen und bleibt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt.

Rechtsgrundlage bildet das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das die Struktur und Anlegerrechte des Fonds regelt.

Die Ertragsgenerierung erfolgt primär durch Zinszahlungen und kursbedingte Wertveränderungen der Anleihen im Portfolio. Eine gesetzliche Verpflichtung zur bestimmten Rendite oder Kapitalgarantie besteht nicht für Anleger.

Abzugrenzen ist der Rentenfonds von:

  • Aktienfonds mit überwiegender Beteiligung an Unternehmensanteilen börsennotierter Gesellschaften

In der Praxis dienen Rentenfonds der strukturierten Anlage und Diversifikation festverzinslicher Investments.