Rentenberechnung

In Kürze

Die gesetzliche Rente wird seit 1992 nach einer festen Formel berechnet. Grundlage sind persönliche Entgeltpunkte, ein Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert.

Definition

Die Rentenberechnung folgt einer gesetzlich festgelegten Formel: Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert = Monatliche Rente.

Die persönlichen Entgeltpunkte spiegeln wider, wie viel jemand im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten verdient hat. Sie setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Beitragszeiten: Der eigene Verdienst wird dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten im selben Jahr gegenübergestellt.
  • Beitragsfreie Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit, Studium): Sie erhalten den individuellen Durchschnittswert aus den übrigen Versicherungszeiten.
  • Berücksichtigungszeiten (z. B. Kindererziehung, Pflege): Sie werden mit einem festgelegten Prozentsatz des Durchschnittsentgelts bewertet.

Der Rentenartfaktor ist ein fester Wert, der je nach Rentenart (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) unterschiedlich hoch ist.

Der aktuelle Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Er wird in der Regel zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt er 39,32 Euro — einheitlich in Ost und West.

Wer früher in Rente geht, muss Rentenabschläge hinnehmen; wer später in Rente geht, erhält Rentenzuschläge. Beides wird über den sogenannten Zugangsfaktor in die Berechnung einbezogen.

Von der berechneten Rente werden in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,35 %.

Außerdem unterliegen Renten der nachgelagerten Besteuerung: Seit 2005 werden Renten schrittweise stärker besteuert. Ab 2040 sollen sie vollständig steuerpflichtig sein — im Gegenzug können Beiträge zur Rentenversicherung bereits jetzt vollständig steuerlich abgesetzt werden (seit 1. Januar 2025).