In Kürze
Die Renteninformation ist ein jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, das Versicherte über ihre bisherigen und voraussichtlichen Rentenansprüche informiert.
Definition
Die Renteninformation erhalten alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Sie wird automatisch einmal im Jahr per Post zugesandt — und zwar vom 27. bis zum 54. Lebensjahr. Ab dem 55. Lebensjahr ersetzt eine ausführlichere Rentenauskunft das jährliche Schreiben, die dann alle drei Jahre verschickt wird.
Die rechtliche Grundlage bildet § 109 SGB VI, der durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26. Juni 2001 entsprechend erweitert wurde. Seit dem 1. Juli 2004 wird die Renteninformation regelmäßig versandt.
Die Renteninformation enthält mindestens folgende Angaben:
- Grundlagen der Rentenberechnung — wie viele Entgeltpunkte bisher erworben wurden
- Rente wegen voller Erwerbsminderung — wie hoch diese aktuell wäre
- Prognose der Regelaltersrente — hochgerechnet bis zur individuellen Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre)
- Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen — dargestellt in drei Szenarien: ohne Anpassung, mit 1 % und mit 2 % jährlicher Anpassung
- Übersicht der gezahlten Beiträge — aufgeschlüsselt nach Versichertem, Arbeitgeber und öffentlichen Kassen
Die Hochrechnung der künftigen Altersrente basiert auf den durchschnittlichen Entgeltpunkten der letzten fünf Kalenderjahre. Dabei wird angenommen, dass sich die bisherige Erwerbssituation fortsetzt. Zeiten der Berufsausbildung bleiben bei der Prognose unberücksichtigt.
Zusätzlich weist die Renteninformation ausdrücklich auf den Kaufkraftverlust durch Inflation hin. Dabei wird eine jährliche Inflationsrate von 1,5 % zugrunde gelegt, damit Versicherte den realen Wert ihrer künftigen Rente besser einschätzen können.
Beim erstmaligen Versand liegt der Renteninformation ein vollständiger Versicherungsverlauf bei. Darin sind alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt — zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder Schul- und Studienzeiten. Versicherte sollten diesen Verlauf sorgfältig prüfen, da nicht alle Zeiten automatisch erfasst werden. Fehlende Zeiten lassen sich über eine sogenannte Kontenklärung nachträglich eintragen lassen.