Rentenformel

In Kürze

Die Rentenformel legt fest, wie die monatliche Rente berechnet wird. Sie multipliziert mehrere Faktoren miteinander und berücksichtigt dabei die individuelle Beitragsleistung des Versicherten.

Definition

Die Rentenformel ist die gesetzlich festgelegte Rechenvorschrift für die Höhe einer monatlichen Rente. Sie gilt sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich die monatliche Rente aus der Multiplikation von vier Werten:

  • Entgeltpunkte – spiegeln die im Laufe des Berufslebens eingezahlten Beiträge wider
  • Zugangsfaktor – berücksichtigt, ob die Rente früher oder später als regulär begonnen wird
  • Rentenartfaktor – unterscheidet zwischen verschiedenen Rentenarten, z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrente
  • Aktueller Rentenwert – ein jährlich angepasster Eurobetrag, der die allgemeine Lohnentwicklung abbildet

In der Alterssicherung der Landwirte wird statt der Entgeltpunkte und des Zugangsfaktors eine Steigerungszahl verwendet, die zusammen mit dem Rentenartfaktor und dem allgemeinen Rentenwert multipliziert wird.

Ziel beider Formeln ist es, dass die Rentenhöhe möglichst genau der persönlichen Beitragsleistung des Versicherten entspricht – das gilt auch für Hinterbliebenenrenten.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:

  • § 64 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – gesetzliche Rentenversicherung
  • § 23 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) – Alterssicherung der Landwirte