Rentenrechtliche Zeiten

In Kürze

Rentenrechtliche Zeiten sind alle Monate, die in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen – entweder für den Rentenanspruch selbst oder für die Höhe der späteren Rente.

Definition

Wer eine gesetzliche Rente beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielen rentenrechtliche Zeiten eine zentrale Rolle: Sie entscheiden darüber, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht (anspruchsbegründend) und wie hoch die Rente ausfällt (anspruchserhöhend).

Jeder einzelne Monat zählt. Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des gesamten Versicherungslebens berechnet – nicht nur aus den letzten Jahren. Zeiten aus verschiedenen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung werden dabei zusammengerechnet.

Rentenrechtliche Zeiten umfassen vier Gruppen:

  • Beitragszeiten – Monate mit vollwertigen Beiträgen zur Rentenversicherung (§ 55 SGB VI)
  • Beitragsgeminderte Zeiten – Monate, in denen neben Beitragszeiten auch Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten oder eine Zurechnungszeit vorliegen
  • Beitragsfreie Zeiten – Monate, die ausschließlich mit Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten oder einer Zurechnungszeit belegt sind
  • Berücksichtigungszeiten – zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung

Bestimmte Rentenarten – etwa die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit – setzen voraus, dass in festgelegten Zeiträumen eine Mindestanzahl an Pflichtbeiträgen vorhanden ist. Rentenrechtliche Zeiten können diesen Anspruch erfüllen helfen.