Rationalisierungskartell

In Kürze

Ein Rationalisierungskartell ist ein Zusammenschluss von Unternehmen zur Effizienzsteigerung. Es dient der wirtschaftlicheren Gestaltung betrieblicher Abläufe.

Definition

Rationalisierungskartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Rationalisierung wirtschaftlicher Prozesse.

Der Zusammenschluss zielt auf Kostensenkungen oder Leistungssteigerungen durch abgestimmte Organisation, Spezialisierung oder Nutzung gemeinsamer Ressourcen. Ein Rationalisierungskartell liegt vor, wenn die Kooperation die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen objektiv verbessert.

Voraussetzung ist, dass der Rationalisierungserfolg in einem angemessenen Verhältnis zur Wettbewerbsbeschränkung steht.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere:

  • § 2 GWB

Das Rationalisierungskartell begründet keine allgemeine Ausnahme vom Kartellverbot ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Abzugrenzen ist das Rationalisierungskartell von:

  • Preis- oder Quotenkartellen mit primär wettbewerbsbeschränkendem Zweck

In der Praxis dient das Rationalisierungskartell der Effizienzsteigerung vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.