Recruiting

Recruiting ist der englische Begriff für Personalbeschaffung — also alle Schritte, die ein Arbeitgeber unternimmt, um neue Mitarbeitende zu finden und einzustellen. Es umfasst den gesamten Prozess von der Bedarfsfeststellung bis zur Vertragsbegründung.

In Kürze

Recruiting ist der englische Begriff für Personalbeschaffung — also alle Schritte, die ein Arbeitgeber unternimmt, um neue Mitarbeitende zu finden und einzustellen. Es umfasst den gesamten Prozess von der Bedarfsfeststellung bis zur Vertragsbegründung.

Definition

Das Wort „Recruiting" stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Rekrutierung oder Anwerbung. Im Arbeitsalltag steht es für die systematische Beschaffung von Arbeitskräften durch einen Arbeitgeber — von der Identifikation geeigneter Personen über die Auswahl bis zur Einstellung.

Gegenstand ist die bedarfsgerechte Besetzung offener oder künftig entstehender Arbeitsplätze. Voraussetzung sind ein festgestellter Personalbedarf sowie ein strukturierter Auswahlprozess nach objektiven Kriterien.

Recruiting umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte:

  • Personalsuche — sowohl innerhalb des Unternehmens (intern) als auch auf dem offenen Arbeitsmarkt (extern)
  • Personalvorauswahl — Sichtung und erste Bewertung der eingegangenen Bewerbungen
  • Einstellungsgespräche und Testverfahren — persönliche Gespräche sowie ggf. Eignungstests
  • Einstellung — der formale Abschluss eines Arbeitsvertrags
  • Erfolgskontrolle — Überprüfung, ob die Beschaffungsmaßnahme das gewünschte Ergebnis gebracht hat

Dabei können analoge und digitale Instrumente eingesetzt werden. Die rein elektronische Ausprägung wird als E-Recruiting bezeichnet, ohne den grundlegenden Prozess inhaltlich zu verändern.

Die Durchführung erfolgt unter Beachtung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und vorvertraglicher Pflichten. Recruiting begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Für Arbeitnehmer ist Recruiting vor allem im Bewerbungsprozess relevant: Es beschreibt, wie Arbeitgeber vorgehen, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten auszuwählen, und bildet die Grundlage rechtskonformer Personalentscheidungen.

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