In Kürze
Rechnungsstellung bezeichnet die formalisierte Erstellung einer Rechnung über Lieferungen oder Leistungen. Sie bildet die Grundlage für Abrechnung, Buchung und steuerliche Erfassung.
Definition
Rechnungsstellung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den formalen Vorgang der Erstellung und Übermittlung einer Rechnung für eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung.
Die Rechnungsstellung umfasst die inhaltlich und formal vollständige Abbildung eines konkreten Geschäftsvorgangs. Sie liegt vor, wenn alle gesetzlich geforderten Pflichtangaben vollständig, richtig und eindeutig festgelegt sind.
Zur Rechnungsstellung gehören insbesondere:
- Leistungsbeschreibung
- Entgelt
- Steuerbetrag
- Leistungszeitpunkt
- eindeutige Identifikationsmerkmale
- Aussteller
- Empfänger
- Ausstellungsdatum der Rechnung
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist:
- § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit den Anforderungen an Rechnungsangaben
Die Rechnungsstellung begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch unabhängig vom zugrunde liegenden Schuldverhältnis. Sie ist von der bloßen internen Buchung eines Umsatzes ohne Dokumentenerstellung abzugrenzen.
In der Praxis dient die Rechnungsstellung der ordnungsgemäßen Abrechnung und der steuerlichen Nachvollziehbarkeit von Umsätzen.