Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und sichert Arbeitnehmer sowie andere versicherte Personen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod finanziell ab. Sie beruht auf Beitragszahlungen während des Erwerbslebens und bildet für die meisten Arbeitnehmer den wichtigsten Bauste...

In Kürze

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und sichert Arbeitnehmer sowie andere versicherte Personen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod finanziell ab. Sie beruht auf Beitragszahlungen während des Erwerbslebens und bildet für die meisten Arbeitnehmer den wichtigsten Baustein ihrer Altersvorsorge.

Definition

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt vor allem abhängig Beschäftigte und ihre Familien. Sie zahlt Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod und gewährt darüber hinaus Leistungen zur Rehabilitation.

Erfasst werden versicherungspflichtige und freiwillige Beitragszeiten während des Erwerbslebens. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist die Erfüllung gesetzlich bestimmter Wartezeiten sowie persönlicher und versicherungsrechtlicher Merkmale. Ohne vorherige Beitrags- oder gleichgestellte Versicherungszeiten besteht kein Anspruch.

Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt, den gesammelten Entgeltpunkten und rentenrechtlichen Bewertungsfaktoren.

Finanziert wird die Rentenversicherung überwiegend im Umlageverfahren durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Da diese Beiträge allein nicht ausreichen, beteiligt sich der Bund zusätzlich durch Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen.

Neben den Renten übernimmt die Rentenversicherung auch Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen von Rentnern und fördert allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.

Alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst — bestehend aus zwei Bundesträgern sowie 14 regionalen Trägern.

Abzugrenzen ist die gesetzliche Rentenversicherung von:

  • Betrieblichen Vorsorgesystemen (z. B. betriebliche Altersversorgung)
  • Privaten Vorsorgesystemen außerhalb der Sozialversicherung

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:

  • SGB IV – Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung
  • SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (Kernregelung)

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