Rentenversicherung

In Kürze

Die Rentenversicherung sichert Einkommen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod ab. Sie beruht auf Beitragszahlungen während des Erwerbslebens.

Definition

Die Rentenversicherung ist ein sozialrechtliches Instrument zur Absicherung von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen. Sie bietet laufende Geldleistungen.

Die Rentenversicherung erfasst systematisch versicherungspflichtige und freiwillige Beitragszeiten während des Erwerbslebens.

Voraussetzung ist die Erfüllung gesetzlich bestimmter Wartezeiten sowie persönlicher und versicherungsrechtlicher Merkmale.

Die Leistungen bemessen sich nach beitragspflichtigem Entgelt, Entgeltpunkten und rentenrechtlichen Bewertungsfaktoren.

Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Die Rentenversicherung wird überwiegend im Umlageverfahren durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bundeszuschüsse finanziert.

Sie begründet keinen Leistungsanspruch ohne vorherige Beitragszeiten oder gleichgestellte Versicherungszeiten.

Abzugrenzen ist die Rentenversicherung von:

  • betrieblichen Vorsorgesystemen
  • privaten Vorsorgesystemen außerhalb der Sozialversicherung

In der Praxis bildet die Rentenversicherung eine tragende Säule der gesetzlichen Alterssicherung.