Rahmenvertrag

In Kürze

Ein Rahmenvertrag regelt allgemeine Bedingungen einer dauerhaften Geschäfts- oder Arbeitsbeziehung. Er legt verbindliche Grundregeln fest, ohne einzelne Leistungen unmittelbar auszulösen.

Definition

Der Rahmenvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schuldrechtliche Vereinbarung zur abstrakten Vorstrukturierung künftiger Einzelverträge zwischen denselben Parteien.

Er bestimmt verbindlich Inhalte, Abläufe oder Konditionen, die für spätere Einzelverträge maßgeblich gelten sollen. Ein Rahmenvertrag liegt vor, wenn Regelungen unabhängig vom Abschluss einzelner Leistungsgeschäfte vorab festgelegt sind.

Der Abschluss setzt übereinstimmende Willenserklärungen nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) voraus, insbesondere:

  • §§ 145 ff. BGB

Der Rahmenvertrag begründet grundsätzlich keine Pflicht zum Abschluss konkreter Einzelverträge.

Abzugrenzen ist der Rahmenvertrag vom Einzelvertrag, der erst die konkrete Leistungspflicht entstehen lässt.

In der Praxis dient der Rahmenvertrag der rechtssicheren Organisation langfristiger Vertragsbeziehungen.