Regelaltersgrenze

In Kürze

Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Mindestalter, ab dem Versicherte Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Sie liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.

Definition

Die Regelaltersgrenze legt fest, ab welchem Alter man in Deutschland die reguläre Altersrente beziehen kann. Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht diese Grenze mit 65 Jahren.

Für alle, die ab dem Jahrgang 1947 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben — bis auf 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen. Die Anhebung erfolgt zunächst in Schritten von einem Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 dann in Schritten von zwei Monaten pro Jahrgang.

Einen Anspruch auf Regelaltersrente haben Versicherte, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Erreichen der Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren)
  • Allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 235 Abs. 2 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).