Reisekosten

In Kürze

Reisekosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer durch eine berufliche Auswärtstätigkeit entstehen. Viele dieser Kosten können vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei erstattet werden.

Definition

Wer beruflich außerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitsstätte tätig ist, hat oft zusätzliche Ausgaben – etwa für Fahrt oder Verpflegung. Diese Kosten nennt man Reisekosten. Der Arbeitgeber darf sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstatten.

Fahrtkosten: Nutzt der Arbeitnehmer sein eigenes Auto, kann der Arbeitgeber entweder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer steuerfrei ersetzen. Zusätzlich können auch Parkgebühren oder Unfallkosten steuerfrei übernommen werden.

Verpflegungsmehraufwand: Wer länger unterwegs ist, kann je nach Dauer der Auswärtstätigkeit einen steuer- und beitragsfreien Pauschbetrag für Verpflegung erhalten. Die genauen Beträge richten sich nach § 9 Abs. 4a EStG in Verbindung mit § 6 BRKG.