Rechnungsnummer

In Kürze

Rechnungsnummer bezeichnet die eindeutige Kennzeichnung einer Rechnung im Geschäftsverkehr. Sie ermöglicht die formale Identifikation eines einzelnen Abrechnungsvorgangs.

Definition

Die Rechnungsnummer ist ein Begriff des Steuerrechts mit formalisierter Identifikationsfunktion für Abrechnungsdokumente. Sie wird vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben, um eine Rechnung eindeutig zuzuordnen.

Eine Rechnungsnummer liegt vor, wenn eine fortlaufende oder systematisch strukturierte Nummerierung eindeutig festgelegt ist. Einmaligkeit, Zuordenbarkeit und eindeutige Identifizierbarkeit müssen gewährleistet sein.

Die Kennzeichnung muss so ausgestaltet sein, dass jede Rechnung dauerhaft von anderen Rechnungen unterscheidbar bleibt.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Eine Rechnungsnummer begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch oder materiellrechtliche Forderung.

Abzugrenzen ist die Rechnungsnummer von:

  • der rein internen Belegnummer ohne gesetzliche Pflichtfunktion

In der Praxis sichert die Rechnungsnummer die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsstellung und steuerlichen Nachprüfbarkeit.