In Kürze
Der Tariflohn ist die in einem Tarifvertrag festgelegte Mindestvergütung für Arbeitnehmer einer Branche. Er schützt Beschäftigte vor Unterbezahlung und darf grundsätzlich nicht unterschritten werden.
Definition
Der Tariflohn wird von den sogenannten Tarifvertragsparteien — also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften — gemeinsam ausgehandelt. Er richtet sich nach der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmer und wird in einem Entgelt-Tarifvertrag festgeschrieben.
Der Tariflohn gilt als Mindestgrenze: Arbeitgeber dürfen weniger zahlen, wenn sie nicht tarifgebunden sind und kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Eine höhere Vergütung ist dagegen immer erlaubt.
Der Tarifvertrag gilt automatisch für alle Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband organisiert sind, und für alle Arbeitnehmer, die Mitglied der zuständigen Gewerkschaft sind. Nachteilige Abweichungen vom Tariflohn sind in diesen Fällen nicht zulässig.
Wird ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Arbeitgeber der betreffenden Branche — unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Mit Stand Ende 2023 waren von rund 87.000 gültigen Tarifverträgen 443 allgemeinverbindlich.
Neben branchenweiten Flächentarifverträgen gibt es auch Haus- oder Firmentarifverträge, die einzelne Unternehmen direkt mit einer Gewerkschaft abschließen. Diese haben Vorrang vor dem Flächentarifvertrag und erlauben in bestimmten Situationen — etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten — Abweichungen nach unten.
Ist ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden und gilt kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, kann er die Vergütung grundsätzlich frei vereinbaren. Grenzen setzen dabei das Verbot sittenwidriger Löhne sowie der gesetzliche Mindestlohn.