In Kürze
Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats sichert bestimmten betrieblichen Interessenvertretungen die Anwesenheit in Sitzungen. Es begründet ein Anwesenheits- und Beratungsrecht ohne Stimmrecht.
Definition
Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich geregelte Befugnis bestimmter Interessenvertretungen zur Teilnahme an Sitzungen.
Das Teilnahmerecht liegt vor, wenn eine gesetzlich benannte Stelle zur Anwesenheit berechtigt ist. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung unter rechtzeitiger Ladung mit Tagesordnung.
Das Teilnahmerecht umfasst die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 67 BetrVG
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere § 178 SGB IX
Das Teilnahmerecht begründet kein Stimmrecht und keine Mitentscheidungskompetenz.
Abzugrenzen ist es vom Mitgliedschaftsrecht im Betriebsrat mit vollem Stimmrecht.
In der Praxis ermöglicht das Teilnahmerecht die frühzeitige Einbindung betroffener Interessenvertretungen.