In Kürze
Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung, die ergänzend zu einem festen Gehalt gezahlt wird und sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens richtet. Sie betrifft vor allem leitende Angestellte und Organmitglieder wie Vorstände oder Geschäftsführer.
Definition
Der Begriff Tantieme bezeichnet eine variable Vergütung, deren Höhe vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens abhängt. Je besser das Unternehmen abschneidet, desto höher fällt die Tantieme aus. Die rechtliche Grundlage bildet der Arbeitsvertrag im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Tantiemen werden typischerweise an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte wie Bereichs-, Niederlassungs- oder Abteilungsleiter gezahlt. In der Praxis liegt der erfolgsbezogene Anteil am Gesamteinkommen häufig zwischen 25 und 75 Prozent.
Als Berechnungsgrundlage dienen objektive Erfolgskennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder andere definierte Unternehmensergebnisse. Üblicher ist der Jahresüberschuss; Umsatztantiemen sind weniger verbreitet, da ein höherer Umsatz nicht zwingend mehr Gewinn bedeutet. Die Berechnung erfolgt regelmäßig nach Abschluss eines Geschäftsjahres anhand der festgestellten Unternehmenszahlen.
Berechnungsgrundlagen und Bemessungszeiträume müssen vertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt sein. Tantiemenvereinbarungen sollten schriftlich und eindeutig getroffen werden, einschließlich einer klaren Definition der Berechnungsbasis. Ein Anspruch auf Tantieme entsteht nur bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen — sie ist keine freiwillige Sonderzahlung ohne Bindungswirkung und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindesthöhe.
Abzugrenzen ist die Tantieme von einer Provision, die ausschließlich an individuelle Verkaufserfolge anknüpft, während die Tantieme an das Gesamtergebnis des Unternehmens gebunden ist.
Steuerlich gelten Tantiemen als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Laufend gezahlte Tantiemen werden gemeinsam mit dem übrigen Gehalt nach der Lohnsteuertabelle besteuert; einmalige Tantiemen werden als sonstige Bezüge versteuert. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt häufig, ob die Tantieme angemessen ist — hier ist bei der Vereinbarung besondere Sorgfalt geboten.