Tantieme

In Kürze

Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütungsform im Arbeitsverhältnis. Sie ergänzt eine feste Vergütung und knüpft an wirtschaftliche Ergebnisse an.

Definition

Tantieme ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine variable Vergütung, deren Höhe vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens abhängt. Sie wird zusätzlich zu einer festen Vergütung gezahlt.

Regelmäßig betrifft die Tantieme leitende Angestellte oder Organmitglieder. Sie liegt vor, wenn Berechnungsgrundlagen und Bemessungszeiträume vertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt sind.

Maßgeblich sind objektive Erfolgskennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder definierte Unternehmensergebnisse. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ein Anspruch auf Tantieme entsteht nur bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen. Die Tantieme ist keine freiwillige Sonderzahlung ohne Bindungswirkung.

Abzugrenzen ist sie von einer Provision, die ausschließlich an individuelle Verkaufserfolge anknüpft. Die Berechnung erfolgt regelmäßig nach Abschluss eines Geschäftsjahres anhand festgestellter Unternehmenszahlen.

Die Tantieme begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindesthöhe. In der Praxis dient sie der variablen Ausgestaltung von Vergütungssystemen für Führungsfunktionen.