Terminservicestellen

In Kürze

Terminservicestellen sind Anlaufstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die gesetzlich Versicherten helfen, zeitnah einen Termin beim Arzt zu bekommen. Sie sind rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 erreichbar.

Definition

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch darauf, dass die Terminservicestelle ihnen einen Termin beim Facharzt, Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt vermittelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 75 Abs. 1a SGB V. Zusätzlich unterstützen die Stellen bei der Suche nach einem dauerhaft betreuenden Haus- oder Kinderarzt sowie bei telemedizinischen Angeboten.

Für die Vermittlung eines Facharzttermins ist in der Regel eine Überweisung erforderlich. Ausnahmen gelten bei Augen- und Frauenärzten sowie in Akutfällen. In dringenden Situationen nimmt die Terminservicestelle eine standardisierte medizinische Ersteinschätzung vor und leitet den Anrufer bei Bedarf direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, eine Notaufnahme oder — bei Lebensgefahr — an den Notruf 112 weiter.

Für die Terminvermittlung gelten klare Fristen: Die Servicestelle muss dem Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin benennen. Die Wartezeit auf den eigentlichen Behandlungstermin darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Praxissitz muss vom Wohnort des Versicherten aus zumutbar erreichbar sein; dabei werden Faktoren wie Verkehrsanbindung und individuelle Mobilität berücksichtigt.

Die freie Arztwahl bleibt erhalten: Versicherte können den vermittelten Termin annehmen oder ablehnen und stattdessen auf einen Termin bei einem Arzt ihrer Wahl warten. Einen Anspruch auf Vermittlung zu einem bestimmten Wunschart gibt es jedoch nicht.

Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden und wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden anzubieten. Nicht erfasst sind zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen.