Tarifvertrag

In Kürze

Der Tarifvertrag regelt kollektiv Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Er entfaltet normative Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.

Definition

Ein Tarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektiv verbindlichen Regelung von Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Er enthält Rechtsnormen über Inhalt, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie schuldrechtliche Pflichten der Parteien.

Der Tarifvertrag wirkt unmittelbar und zwingend, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden und vom Geltungsbereich erfasst sind. Voraussetzungen sind die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der beteiligten Koalitionen sowie ein schriftlicher Abschluss.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • § 4 TVG

Der Tarifvertrag begründet keine individuelle Vertragsbeziehung und ersetzt keinen Arbeitsvertrag.

Abzugrenzen ist der Tarifvertrag von:

  • Betriebsvereinbarungen, die nur betriebliche Regelungen ohne Tarifnormwirkung enthalten

In der Praxis strukturiert der Tarifvertrag branchenspezifische Mindeststandards und koordiniert kollektive Arbeitsbedingungen verbindlich.