Team

In Kürze

Ein Team bezeichnet eine kooperierende Arbeitseinheit mit gemeinsamem Ziel. Die Mitglieder sind funktional aufeinander angewiesen und übernehmen gemeinsame Verantwortung.

Definition

Ein Team ist ein arbeitsorganisatorischer Begriff zur koordinierten Zusammenarbeit mehrerer Personen innerhalb eines gemeinsamen Aufgabenrahmens.

Es besteht aus Mitgliedern, deren Tätigkeiten funktional aufeinander abgestimmt und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind.

Ein Team liegt vor, wenn Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten arbeitsteilig festgelegt und gegenseitige Abhängigkeiten organisatorisch vorgesehen sind.

Team erfordert eine verbindliche Kooperationsstruktur, die über bloßes Nebeneinanderarbeiten hinausgeht und gemeinsame Ergebnisverantwortung begründet.

Die Bildung eines Teams setzt keine besondere Rechtsform voraus, sondern eine organisatorische Zuordnung im Betrieb.

Gesetzliche Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich, da Team keine eigenständige arbeitsrechtliche Normwirkung entfaltet.

Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Mitbestimmung, Vergütung oder besondere arbeitsvertragliche Rechte.

Abzugrenzen ist das Team von einer Gruppe:

  • Keine strukturelle Rollenverteilung
  • Keine wechselseitige Ergebnisverantwortung

In der Praxis dient ein Team der effizienten Erfüllung komplexer Arbeitsaufgaben innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen.