Tätigkeitsnachweis

In Kürze

Ein Tätigkeitsnachweis dokumentiert ausgeführte Arbeitsaufgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Er dient der innerbetrieblichen Nachvollziehbarkeit erbrachter Leistungen.

Definition

Der Tätigkeitsnachweis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur zeitbezogenen Dokumentation konkret ausgeübter Arbeitsaufgaben. Er beschreibt eine strukturierte Aufzeichnung von Art, Umfang und zeitlicher Lage tatsächlich erbrachter Tätigkeiten.

Ein Tätigkeitsnachweis liegt vor, wenn Aufgabeninhalte einem bestimmten Zeitraum eindeutig zugeordnet festgehalten sind. Die Aufzeichnung erfolgt regelmäßig arbeitnehmerseitig aufgrund einer wirksamen organisatorischen Vorgabe im Arbeitsverhältnis.

Es setzt kein besonderes Formerfordernis voraus und ist inhaltlich an den betrieblichen Zweck angepasst ausgestaltbar. Eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage ist nicht erforderlich, da die Dokumentation der Leistungskontrolle dient.

Der Tätigkeitsnachweis begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütung oder Leistungsbewertung.

Abzugrenzen ist der Tätigkeitsnachweis von:

  • Arbeitsnachweis, der arbeitsvertragliche Rahmenbedingungen dokumentiert
  • nicht konkrete Tätigkeiten

In der Praxis unterstützt der Tätigkeitsnachweis Kontrolle, Abrechnung und projektbezogene Zuordnung von Arbeitsleistungen.