In Kürze
Ob ein Taxifahrer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gilt, hängt vor allem davon ab, ob er ein eigenes Fahrzeug nutzt und eine Konzession besitzt.
Definition
Taxifahrer, die kein eigenes Fahrzeug einsetzen, gelten in der Regel als abhängig Beschäftigte — also als Arbeitnehmer. Der Grund: Sie sind persönlich von ihrem Auftraggeber abhängig, da sie dessen Fahrzeug nutzen und damit in dessen Betrieb eingebunden sind.
Taxifahrer, die ein eigenes Fahrzeug besitzen und zusätzlich über eine Konzession verfügen, werden dagegen als Selbstständige eingestuft. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und tragen selbst das unternehmerische Risiko.
Eine sogenannte Taxizentrale ist gegenüber selbstständigen Taxifahrern kein Arbeitgeber — auch wenn sie Fahraufträge vermittelt. Die Vermittlung von Aufträgen allein begründet kein Arbeitsverhältnis.