Tarifregister

In Kürze

Das Tarifregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Tarifverträge in Deutschland. Jeder kann es einsehen.

Definition

Das Tarifregister wird auf Bundesebene vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geführt. Zusätzlich führen alle Bundesländer ein eigenes Tarifregister.

Eingetragen werden Tarifverträge sowie alle wichtigen Veränderungen dazu:

  • Abschluss eines neuen Tarifvertrages
  • Änderungen bestehender Tarifverträge
  • Aufhebung eines Tarifvertrages
  • Beginn und Ende der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages

Die Tarifvertragsparteien — also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände — sind gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss oder Änderung eines Tarifvertrages innerhalb eines Monats die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dabei müssen sie sowohl die Bundesbehörde als auch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des jeweiligen Landes informieren. Tritt ein Tarifvertrag außer Kraft, gilt dieselbe Monatsfrist für die Meldung.

Die rechtliche Grundlage bilden § 6 TVG (Tarifregister auf Bundesebene) und § 7 TVG (Meldepflichten der Tarifvertragsparteien).