In Kürze
Die Tarifrunde bezeichnet den gesamten kollektiven Prozess tariflicher Auseinandersetzung bis zum Abschluss. Sie umfasst Forderungen, Verhandlungen sowie mögliche Schlichtungs- und Arbeitskampfphasen.
Definition
Tarifrunde ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur kollektiven Aushandlung tariflicher Arbeitsbedingungen zwischen Tarifparteien. Sie beschreibt einen zeitlich zusammenhängenden Gesamtprozess, der auf den Abschluss eines Tarifvertrags gerichtet ist.
Der Prozess umfasst sämtliche formalisierten Schritte kollektiver Interessenvertretung innerhalb eines abgegrenzten tarifpolitischen Verhandlungszyklus. Er liegt vor, wenn Forderungsaufstellung, Verhandlungen und mögliche Konfliktmaßnahmen organisatorisch verbunden festgelegt sind.
Eine Tarifrunde erfordert das Bestehen tariffähiger Parteien sowie die Zuständigkeit für den betroffenen Regelungsbereich.
Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, insbesondere:
- § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht und wird durch den Begriff selbst nicht begründet.
Abzugrenzen ist die Tarifrunde von:
- einzelnen Tarifverhandlungen, die nur isolierte Regelungsfragen betreffen
In der Praxis strukturiert die Tarifrunde den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf kollektiver Tarifpolitik.