Tarifvertrag - Tarifautonomie

In Kürze

Die Tarifautonomie ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeitsbedingungen und Löhne ohne staatliche Einmischung frei auszuhandeln.

Definition

Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der sogenannten Tarifvertragsparteien — also Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite — die Arbeits- und Einkommensbedingungen eigenständig durch Tarifverträge zu regeln. Der Staat darf dabei grundsätzlich nicht eingreifen.

Dieses Recht ist in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) als Teil der Koalitionsfreiheit verfassungsrechtlich verankert. Geschützt ist nicht nur der Abschluss von Tarifverträgen selbst, sondern auch der Weg dorthin — einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks, die auf einen Tarifabschluss abzielen.

Die Tarifautonomie gilt nicht schrankenlos. Sie kann eingeschränkt werden, wenn der Schutz von Grundrechten Dritter oder anderen verfassungsrechtlich bedeutsamen Gütern dies erfordert. Ein unzulässiger Eingriff liegt jedoch erst dann vor, wenn die Einschränkung zum Schutz dieser Rechtsgüter nicht notwendig ist.

Konkret ausgestaltet wird die Tarifautonomie durch das Tarifvertragsgesetz (TVG), das das Verhältnis der Tarifvertragsparteien untereinander regelt. Die Tarifautonomie gilt als eine der tragenden Säulen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland.