In Kürze
Transferleistungen sind staatliche Hilfen für Arbeitnehmer, die durch Personalabbau ihren Job verlieren könnten. Sie sollen helfen, möglichst schnell wieder eine neue Stelle zu finden.
Definition
Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut, stehen betroffene Arbeitnehmer oft plötzlich vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Die §§ 110 f. SGB III regeln deshalb sogenannte Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit, die in dieser Situation unterstützen sollen.
Es gibt zwei zentrale Arten von Transferleistungen:
- Transfermaßnahmen: Das sind Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zum Beispiel Bewerbungstraining oder Qualifizierungen. Der Arbeitgeber finanziert diese Maßnahmen, die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst sie — vorausgesetzt, die Arbeitnehmer sind aufgrund einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Transferkurzarbeitergeld: Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld erhalten. Eine wichtige betriebliche Voraussetzung dafür ist die Gründung einer sogenannten Transfergesellschaft (auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft genannt), in der die betroffenen Arbeitnehmer zusammengefasst werden.
Ziel beider Leistungen ist es, Entlassungen zu vermeiden oder die Chancen der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.