In Kürze
Eine Transfergesellschaft fängt Beschäftigte auf, die von Entlassung bedroht sind, und hilft ihnen dabei, wieder einen neuen Job zu finden.
Definition
Eine Transfergesellschaft — auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft genannt — ist eine rechtlich eigenständige Einheit, die gegründet wird, wenn ein Unternehmen Stellen abbaut. Sie wird in der Regel als GmbH errichtet und dient als sogenannte „Auffanggesellschaft" für die betroffenen Arbeitnehmer.
Grundlage für die Gründung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die im Rahmen eines Interessenausgleichs oder Sozialplans getroffen wird. Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist § 111 BetrVG, der bei Betriebsänderungen die Beteiligung des Betriebsrats vorschreibt.
Betroffene Arbeitnehmer wechseln vorübergehend in die Transfergesellschaft und erhalten dort Transferkurzarbeitergeld, das der Arbeitgeber in der Regel aufstockt. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Transfergesellschaft trägt der Arbeitgeber.
Während der Zeit in der Transfergesellschaft nehmen die Beschäftigten an Maßnahmen teil, die ihre Chancen auf eine neue Stelle verbessern sollen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Potenzialanalysen — Stärken und Fähigkeiten erkennen
- Berufliche Neuorientierung — neue Berufsfelder erkunden
- Bewerbungstrainings — gezielt auf die Jobsuche vorbereiten