Transferleistungen - Transferkurzarbeitergeld

In Kürze

Transferkurzarbeitergeld ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes, die Arbeitnehmer bei betrieblichen Umstrukturierungen vor Entlassungen schützt und ihre Chancen auf eine neue Stelle verbessert.

Definition

Wenn ein Unternehmen umstrukturiert wird und Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen, können betroffene Arbeitnehmer für bis zu 12 Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten. Die gesetzliche Grundlage ist § 111 SGB III.

Das Ziel ist doppelt: Entlassungen sollen vermieden werden, und die betroffenen Beschäftigten sollen bessere Möglichkeiten bekommen, einen neuen Job zu finden.

Damit der Anspruch besteht, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Dauerhafter Arbeitsausfall: Der Arbeits- und Entgeltausfall muss dauerhaft und unvermeidbar sein.
  • Betriebliche Voraussetzungen: Die Bedingungen im Betrieb müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Persönliche Voraussetzungen: Auch die betroffene Person selbst muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Beratung durch die Agentur für Arbeit: Die Betriebsparteien (z. B. Arbeitgeber und Betriebsrat) müssen sich vor der Entscheidung von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben – etwa im Rahmen von Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 BetrVG.
  • Anzeige des Arbeitsausfalls: Der dauerhafte Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit gemeldet worden sein.