In Kürze
Der Tarifvertrag regelt kollektiv Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Er entfaltet normative Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
Definition
Ein Tarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektiv verbindlichen Regelung von Arbeitsbedingungen. Er wird zwischen tariffähigen Parteien geschlossen.
Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen über Inhalt, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie schuldrechtliche Pflichten der Tarifparteien.
Er wirkt unmittelbar und zwingend, wenn Tarifgebundenheit besteht und der persönliche, fachliche sowie räumliche Geltungsbereich eröffnet ist.
Ein Tarifvertrag setzt die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der beteiligten Koalitionen sowie den schriftlichen Abschluss voraus.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG)
- § 4 TVG
Der Begriff begründet keinen individuellen Anspruch auf Abschluss oder Anwendung gegenüber nicht tarifgebundenen Parteien.
Abzugrenzen ist der Tarifvertrag von:
- Betriebsvereinbarungen
Der Tarifvertrag entfaltet normative Wirkung kraft Gesetzes.
In der Praxis strukturiert der Tarifvertrag branchenspezifische Mindeststandards und koordiniert kollektive Arbeitsbedingungen verbindlich.