In Kürze
Eine Trennungsentschädigung ist eine Zahlung, die Arbeitnehmer – vor allem im öffentlichen Dienst – erhalten, wenn sie vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten müssen und dadurch von ihrem Wohnort getrennt sind.
Definition
Trennungsentschädigungen (auch Auslösungen genannt) werden typischerweise im öffentlichen Dienst gezahlt – zum Beispiel bei einer Abordnung zu einer auswärtigen Dienststelle oder bei einer Versetzung, solange der Umzug noch nicht stattgefunden hat.
Diese Zahlungen sollen die Mehrkosten ausgleichen, die entstehen, weil der Arbeitnehmer zeitweise nicht zu Hause leben kann – etwa für eine Unterkunft am Arbeitsort oder doppelte Haushaltsführung.
Steuer- und Beitragsfreiheit: Trennungsentschädigungen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei und damit auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in:
- § 3 Nr. 13 EStG – Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen
- § 3 Nr. 16 EStG – Steuerfreiheit von Vergütungen für Reisekosten bei anderen Arbeitgebern
Kehrt der Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnort zurück, gilt die Steuer- und Beitragsfreiheit des Trennungsgeldes nur im Rahmen einer vorübergehenden Abordnung von bis zu drei Monaten.