Typische Fragen aus der Belegschaft - Dienstreisen

In Kürze

Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber an einem anderen Ort tätig ist – nicht nur in unmittelbarer Nähe des Betriebs. Ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt und vergütet wird, hängt von mehreren Faktoren ab.

Definition

Eine Dienstreise setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Betrieb verlässt und eine gewisse räumliche Entfernung zurücklegt. Typische Anlässe sind Kundentermine, Besuche bei Geschäftspartnern, Meetings in anderen Niederlassungen oder Messen und Schulungen.

Davon zu unterscheiden ist der Dienstgang: Wer nur kurz zu einem Kunden in der Nachbarschaft geht, unternimmt noch keine Dienstreise. Auch die tägliche Fahrt von der Wohnung zur regulären Arbeitsstätte zählt nicht als Dienstreise, sondern als reine Wegezeit.

Müssen Arbeitnehmer Dienstreisen machen? Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber kann Dienstreisen auf Basis seines Direktions- und Weisungsrechts anordnen – auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag. Die Anordnung muss jedoch billigem Ermessen entsprechen (§ 106 Gewerbeordnung). Persönliche Umstände, etwa die Pflege eines Angehörigen, können dabei eine Rolle spielen.

Gilt Reisezeit als Arbeitszeit? Das hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer die Reisezeit verbringen muss. Wer auf Anweisung des Arbeitgebers während der Fahrt arbeitet (z. B. Unterlagen prüfen, telefonieren), für den gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Wer die Zeit frei nutzen darf, befindet sich in Ruhezeit. Fährt der Arbeitnehmer auf Anordnung selbst ein Fahrzeug, gilt die gesamte Fahrzeit als Arbeitszeit – wegen der Beanspruchung durch das Fahren. Wichtig: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch auf Dienstreisen; die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.

Wann wird Reisezeit vergütet? Für Berufsgruppen, bei denen Reisen zur Hauptleistung gehört (z. B. Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter, Monteure), muss die Reisezeit stets vergütet werden. Für alle anderen gilt: Reisezeiten innerhalb der regulären Arbeitszeit werden normal vergütet. Für Reisezeiten darüber hinaus sollte eine Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bestehen. Fehlt eine solche, entscheidet § 612 BGB, ob eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist – bei gut bezahlten Positionen gelten Reisezeiten oft als durch das Grundgehalt abgegolten.