TV-V

In Kürze

Der TV-V ist ein Tarifvertrag für Beschäftigte in Versorgungsbetrieben. Er regelt Arbeitsbedingungen und Entgelte in diesem Bereich.

Definition

TV-V ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütungssysteme und Beschäftigungsverhältnisse der dort tätigen Arbeitnehmer.

Der TV-V gilt für Beschäftigte bei tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der kommunalen Versorgungswirtschaft. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis, das dem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags unterfällt.

Der TV-V enthält Regelungen zu Entgeltgruppen, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsschutz. Vertragspartner sind die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die zuständigen Gewerkschaften.

Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG) in Verbindung mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Der TV-V begründet keinen Anspruch auf eine beamtenrechtliche Stellung.

Abzugrenzen ist der TV-V von:

  • dem TV-L, der für Beschäftigte der Länder gilt

TV-V ist in der Praxis maßgeblich für Arbeitsverhältnisse in Energie-, Wasser- und Versorgungsunternehmen.