Tierhalterhaftung

In Kürze

Die Tierhalterhaftung ordnet Schäden einem Tierhalter unabhängig von persönlichem Verschulden zu. Sie knüpft an die typische Tiergefahr an.

Definition

Tierhalterhaftung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gesetzliche Gefährdungshaftung für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden.

Die Haftung greift, wenn ein Tier selbstständig eine Gefahr verwirklicht und dadurch Rechtsgüter Dritter verletzt. Voraussetzung ist, dass der Halter die Bestimmungsmacht über das Tier innehat und dessen Nutzen trägt.

Maßgeblich sind Interesse an der Tierhaltung, Kostentragung, Risikozuordnung und tatsächliche Herrschaft über das Tier. Die Haftung besteht unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Dieser umfasst Schadensersatz und Schmerzensgeld. Tierhalterhaftung begründet keinen Anspruch, wenn sich keine spezifische Tiergefahr realisiert hat.

Abzugrenzen ist die Tierhalterhaftung von:

  • Tierhüterhaftung, die an Aufsichtspflichten anknüpft

Tierhalterhaftung hat praktische Bedeutung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten und beruflichen Alltag.