In Kürze
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt zwischen getrennt lebenden Ehegatten vor der Scheidung. Er dient der Sicherung des bisherigen Lebensstandards.
Definition
Trennungsunterhalt ist ein familienrechtlicher Begriff, der den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung bezeichnet.
Trennungsunterhalt liegt vor, wenn Ehegatten getrennt leben und unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen.
Voraussetzungen sind die tatsächliche Trennung, die Bedürftigkeit des einen Ehegatten und die Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten.
Maßgeblich sind die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die aktuellen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten.
Der Anspruch umfasst regelmäßig den laufenden Lebensbedarf einschließlich Vorsorge- und Krankenversicherungskosten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Trennungsunterhalt begründet keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung.
Abzugrenzen ist der Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt, der an zusätzliche Voraussetzungen anknüpft.
Trennungsunterhalt ist in der Praxis relevant für die finanzielle Absicherung während der Trennungsphase.