In Kürze
Das Tarifregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Tarifverträge in Deutschland. Es wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt und kann von jeder Person eingesehen werden.
Definition
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nach § 6 TVG ein Tarifregister geführt. Dort werden der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Tarifverträgen eingetragen — ebenso wie der Beginn und das Ende einer Allgemeinverbindlicherklärung. Insgesamt sind rund 84.000 Tarifverträge registriert.
Die Tarifvertragsparteien — also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände — sind nach § 7 TVG verpflichtet, dem Ministerium innerhalb eines Monats nach Abschluss eines Tarifvertrags die nötigen Unterlagen kostenlos zuzusenden. Kommt eine Partei dieser Pflicht nach, sind die anderen davon befreit. Wer die Meldung unterlässt, begeht möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit.
Die Eintragung ins Tarifregister hat nur deklaratorische Bedeutung: Ein Tarifvertrag ist auch ohne Eintragung gültig. Anders verhält es sich bei der Allgemeinverbindlicherklärung — sie setzt eine vorherige Eintragung zwingend voraus.
Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien wie die AVR Caritas oder AVR Diakonie sind keine Tarifverträge im Sinne des TVG. Sie gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 BGB und werden daher nicht ins Tarifregister aufgenommen.
Das Tarifregister und die darin enthaltenen Tarifverträge können nach § 16 TVGDV von jeder Person eingesehen werden. Auf Anfrage erteilt das Ministerium auch Auskunft — ausgenommen sind lediglich Firmen- und Haustarifverträge.