In Kürze
Eine Treueprämie ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit erhalten. Sie ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Definition
Die Treueprämie wird zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt und belohnt langjährige Betriebszugehörigkeit. In der Sozialversicherung gilt sie als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und muss entsprechend in der Beitragsabrechnung berücksichtigt werden.
Für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung gilt das sogenannte Zuflussprinzip gemäß § 22 Abs. 1 SGB IV: Die Beiträge werden erst fällig, wenn die Prämie tatsächlich ausgezahlt wird. Ein bloßer vertraglicher oder tarifvertraglicher Anspruch darauf reicht — anders als bei laufendem Gehalt — nicht aus.
Bei der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber vorausschauend prüfen, ob die Treueprämie im laufenden Monat mit hinreichender Sicherheit ausgezahlt wird. Ist das der Fall, ist sie bereits bei der Berechnung der voraussichtlichen Beitragsschuld einzubeziehen.
Wichtig: Bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (z. B. für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschaft) bleibt die Treueprämie außen vor — auch wenn sie ansonsten beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.
Handelt es sich bei der Treueprämie um eine freiwillige Sachzuwendung des Arbeitgebers — also eine Leistung, auf die kein vertraglicher Anspruch besteht — kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG angewendet werden. Voraussetzungen dafür sind:
- Zusätzlichkeit: Die Zuwendung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt.
- Wertgrenze: Die Aufwendungen je Arbeitnehmer und Wirtschaftsjahr oder je einzelner Zuwendung übersteigen nicht 10.000 Euro.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt: Pauschal versteuerte Zuwendungen nach § 37b EStG zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung — allerdings nur dann, wenn die Zuwendung von einem unabhängigen Dritten erbracht wird, der nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.