In Kürze
Trinkgeld ist eine freiwillige Geldzuwendung eines Dritten an einen Arbeitnehmer. Es wird zusätzlich zur geschuldeten Arbeitsleistung erbracht.
Definition
Trinkgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet eine freiwillige Geldleistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer ohne rechtliche Verpflichtung.
Trinkgeld liegt vor, wenn die Zahlung zusätzlich zur vom Arbeitgeber geschuldeten Vergütung erfolgt.
Voraussetzung ist, dass die Zuwendung unmittelbar und freiwillig durch den Dritten geleistet wird. Die Zahlung darf weder vom Arbeitgeber verlangt noch vertraglich festgelegt sein.
Sie erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit einer Dienst- oder Arbeitsleistung.
Rechtsgrundlage ist:
- § 107 Absatz 3 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Trinkgeld begründet keinen Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Abzugrenzen ist das Trinkgeld von:
- verpflichtenden Servicezuschlägen
- pauschalen Bedienungsentgelten
Trinkgeld ist in der Praxis relevant für Vergütungsfragen, Steuerbehandlung und sozialversicherungsrechtliche Einordnung.