Testament

In Kürze

Das Testament regelt die Vermögensnachfolge einer Person für den Todesfall. Es verdrängt die gesetzliche Erbfolge im Umfang seiner wirksamen Anordnungen.

Definition

Ein Testament ist eine einseitige, höchstpersönliche Verfügung von Todes wegen zur Regelung der Vermögensnachfolge.

Es liegt vor, wenn der Erblasser testierfähig ist, einen endgültigen Testierwillen besitzt und die gesetzlich vorgeschriebene Form einhält.

Die Wirksamkeit setzt voraus, dass der gesamte Inhalt eigenhändig oder notariell errichtet ist und keine Nichtigkeitsgründe bestehen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • §§ 2064 bis 2272 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Diese umfassen Vorschriften zur Testierfähigkeit und Form.

Ein Testament begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte erbrechtliche Gestaltung über die gesetzlichen Grenzen hinaus.

Abzugrenzen ist das Testament von:

  • dem Erbvertrag, der eine vertragliche Bindung zwischen mehreren Personen erfordert

Das Testament hat praktische Bedeutung für die individuelle Nachlassplanung und die Durchsetzung des letzten Willens im Erbfall.