In Kürze
Tests sind standardisierte Verfahren, die vor allem bei der Bewerberauswahl eingesetzt werden. Sie sollen in kurzer Zeit objektive Informationen über Fähigkeiten und Persönlichkeit einer Person liefern.
Definition
Im Personalwesen bezeichnet ein Test ein ausgereiftes und standardisiertes Prüfverfahren, das Arbeitgeber nutzen, um Bewerberinnen und Bewerber systematisch zu beurteilen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass sich in kurzer Zeit viele objektive Merkmale erfassen lassen.
Allerdings gibt es auch Grenzen: Viele Testverfahren sind nicht speziell für den betrieblichen Einsatz entwickelt worden, weshalb ihre Aussagekraft über die tatsächliche Eignung begrenzt sein kann. Zudem können Bewerber mit Testerfahrung besser abschneiden als fachlich besser qualifizierte Personen ohne diese Erfahrung.
Anwendung und Auswertung sollten stets durch erfahrene Psychologen oder Psychodiagnostiker erfolgen. Grundsätzlich lassen sich folgende Testarten unterscheiden:
- Intelligenz- und Leistungstests – messen kognitive Fähigkeiten und Denkleistung
- Persönlichkeitstests – erfassen Charaktereigenschaften und Verhaltenstendenzen
- Projektive Testverfahren – nutzen mehrdeutige Reize, um unbewusste Persönlichkeitsanteile sichtbar zu machen
- Spezielle Tests – analysieren berufsbezogene Interessen oder konkrete Arbeitsanforderungen