Tantieme

In Kürze

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung, die vor allem leitende Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten. Sie richtet sich in der Regel nach dem Gewinn des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs.

Definition

Der Begriff Tantieme bezeichnet eine Vergütung, die nicht fest vereinbart ist, sondern vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Je besser das Unternehmen abschneidet, desto höher fällt die Tantieme aus.

Tantiemen werden typischerweise an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte wie Bereichs-, Niederlassungs- oder Abteilungsleiter gezahlt. In der Praxis machen Grundgehalt und Tantieme zusammen das Gesamteinkommen aus — der erfolgsbezogene Anteil liegt häufig zwischen 25 und 75 Prozent.

Als Berechnungsgrundlage dient meist der Jahresüberschuss des Unternehmens. Umsatztantiemen sind weniger üblich, da ein höherer Umsatz nicht zwingend mehr Gewinn bedeutet. Tantiemenvereinbarungen sollten schriftlich und eindeutig festgehalten werden, einschließlich einer klaren Definition der Berechnungsbasis.

Steuerlich gilt: Tantiemen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Laufend gezahlte Tantiemen werden gemeinsam mit dem übrigen Gehalt nach der Lohnsteuertabelle besteuert. Einmalige Tantiemen werden als sonstige Bezüge versteuert.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt häufig, ob die Tantieme angemessen ist. Hier ist besondere Sorgfalt bei der Vereinbarung geboten.